Therapieverfahren
Grundsätzlich gibt es 2 von den Kassen anerkannte Therapieverfahren:
Psychoanalytisch, tiefenpsychologisch ausgerichtete Verfahren Verhaltenstherapeutisch ausgerichtete Verfahren
Alle anderen - unzähligen- Therapieverfahren werden von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet, von den Privatkassen selten über eine Einzelfallentscheidung. In den Probesitzungen wird auch geprüft, welches Verfahren am besten geeignet ist, die Störung zu behandeln.
Diesbezüglich spreche ich sehr offen mit den Patienten und vermittle ggf. an andere Therapeuten weiter. Manche Störungen erfordern sehr spezielle Verfahren, so z.B. die Behandlung von Drogen oder Alkoholsucht, die ich nicht behandle aber an geeignete Stellen verweisen kann. Durch meine langjährige Tätigkeit im Konsiliardienst (psychosomatische Untersuchung von Patienten an verschiedenen Fachkliniken), habe ich eine hohe diagnostische Kompetenz im Erkennen vielfältiger Störungsbilder und das Wissen um die geeignete Behandlung erworben.
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